Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.165 Anfragen

Kompetenzübertragungen auf die WEG-Verwaltung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Vorliegend stritten die Parteien u.a. um die folgende Beschlussfassung:

„Die Verwaltung darf zukünftig Aufträge für Instandsetzungsarbeiten von bis zu € 1.000 (incl. MwSt.) je Einzelfall ohne vorherige Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erteilen, höchstens jedoch bis zu € 3.000 jährlich. Ausgenommen sind wie bisher Notmaßnahmen.“

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Übertragung der den Eigentümern zustehenden Kompetenz auf die WEG-Verwaltung, selbst nach Maßgabe von § 21 Abs. 3 und 5 Nr. 2 WEG über die Vornahme („Ob“) und den Umfang („Wie“) von Instandsetzungsarbeiten am gemeinschaftlichen Eigentum zu entscheiden, ist in der Form, wie sie vorliegend Gegenstand der Beschlussfassung geworden ist, unzulässig.

Eine Delegation konkreter Einzelmaßnahmen an die Verwaltung nach § 21 Abs. 3 WEG ist zwar anerkanntermaßen durch Mehrheitsbeschluss dann möglich, wenn die grundsätzliche Verantwortung bei der Eigentümerversammlung verbleibt und das finanzielle Risiko für den einzelnen Eigentümer begrenzt und überschaubar ist.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus DIE ZEIT 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant