Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.167 Anfragen

Betriebkostenabrechnung: Hemmung der Verjährung des Abrechnungsanspruchs durch Verhandlungen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 7 Minuten

Die Parteien stritten vorliegend um die Frage der Verjährung des Abrechnungsanspruchs. Die Klägerin hat vom Beklagten eine Wohnung gemietet. Sie zahlt vertragsgemäß monatlich 100,00 € Vorauszahlungen auf die Betriebskosten, über die der Beklagte jährlich abzurechnen hat.

Die Klägerin behauptet, sie habe für das Jahr 2007 keine Betriebskostenabrechnung erhalten. Sie meint, der Anspruch auf die Abrechnung über die Betriebskosten für das Jahr 2007 sei noch nicht verjährt. Er sei erst am 01.01.2009 fällig gewesen. Außerdem sei die Verjährung durch die Verhandlungen der Parteien zwischen dem 31.10.2012 und 05.12.2012 gehemmt gewesen.

Der Beklagte behauptet, die Abrechnung über die Betriebskosten aus dem Jahr 2007 sei der Klägerin spätestens Anfang April 2008 zugegangen. Er meint, der Anspruch auf die Betriebskostenabrechnung sei bereits verjährt, denn er sei spätestens am 31.12.2008 fällig gewesen. Außerdem sei es zwischen der Klägerin und ihm zu keinen Verhandlungen im Sinne von § 203 BGB gekommen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Anspruch auf die Erteilung der Abrechnung für die Betriebskosten aus dem Jahr 2007 aus § 556 Abs. 3 S. 1 BGB.

Der Anspruch auf die Erteilung der Abrechnung über die Betriebskosten für das Jahr 2007 ist nicht verjährt.

Er ist mit Beginn des 01.01.2009 entstanden. Er ist auch erst an diesem Tag fällig geworden. Der Beklagte war nämlich gem. § 556 Abs. 3 S. 2 BGB berechtigt, über die Nebenkosten für das Jahr 2007 bis zum Ablauf des 31.12.2008 abzurechnen, so dass der Anspruch auf Erteilung der Abrechnung auch nicht vorher fällig sein kann.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Alexandra KlimatosDr. Jens-Peter VoßPatrizia Klein

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Wow, innerhalb eines Tages eine Antwort bekommen. Ich habe nicht viel erwartet und dann kam eine richtig ausführliche Antwort. Damit kann ich erstmal ...
Erik, Oranienburg
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent Hussain
Verifizierter Mandant