Eigentümerversammlung während der Corona-Pandemie?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Sieht die Landesverordnung vor, dass lediglich Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Anlässen gestattet sind, kann eine Eigentümerversammlung nicht stattfinden.
Die Durchführung der Eigentümerversammlung als „Vollmachtversammlung“ ist jedoch - unabhängig von der vorrangigen Frage ob überhaupt Versammlungen durchgeführt werden können - unzulässig.
AG Ludwigshafen, 16.03.2021 - Az: 2p C 37/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden
Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.