Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.924 Anfragen

Mangelhafte Bauleistung und Bestreiten des Mangels

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Mängelbeseitigung ist als ernsthaft und endgültig verweigert anzusehen, wenn ein Mangel an der Bauleistung bestritten wird. Eine Aufforderung zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung ist dann entbehrlich.

Vorliegend wies Vielzahl von Einzelkollektoren einer Solaranlage Blauverfärbungen auf. Das bestehen wurde zwar bestätigt, jedoch mitgeteilt, dass es sich lediglich um eine optische Beeinträchtigung handele und diese im Sinne des Baurechts keinen Mangel der Leistung darstellen würden.

Da vorliegend die Leistung unter Vorbehalt von Mängeln abgenommen wurde, bestand ein Anspruch auf den restlichen Werklohn, gegenüber welchem ein Anspruch auf Erstattung der Mangelbeseitigungskosten gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B (2002) aufgerechnet werden könnte.


OLG Köln, 21.12.2017 - Az: 7 U 49/13

ECLI:DE:OLGK:2017:1221.7U49.13.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Super schnelle und sehr kompetente Antwort! Kann ich nur empfehlen!
Verifizierter Mandant
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant