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Abbeizen im Treppenhaus erfordert Zustimmung aller Eigentümer!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Zu entscheidenden Fall sollte die Haustür und der Handlauf des Treppengeländers abgebeizt werden. Bislang waren diese farblich lackiert. Ein entsprechender Eigentümerbeschluss erfordert die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, denn durch das Vorhaben das optische Erscheinungsbild des Hauses erheblich verändert wird. Denn in diesem Fall handelt es sich um eine bauliche Veränderung.

Im vorliegenden Fall waren die Türen dunkelrot und hellgrau, der Handlauf hellgrau lackiert. Bei dieser Farbgestaltung stellt das Entfernen des Lacks eine erhebliche Änderung des optischen Erscheinungsbildes dar, wovon sämtliche Eigentümer beeinträchtigt sind.


AG Berlin-Schöneberg, 12.04.2018 - Az: 771 C 91/17

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