Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.392 Anfragen

Wohngrundstück kann nicht ohne weiteres mit Mauer eingefriedet werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Eine Stützmauer zur Stabilisierung einer Aufschüttung auf einem Wohngrundstück kann auch nicht ausnahmsweise genehmigt werden, wenn der Bebauungsplan der Gemeinde zur Grünerhaltung des Baugebiets grundsätzlich Einfriedungsmauern ausschließt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Zur besseren Ausnutzbarkeit ihres hängigen Grundstücks nahmen die Kläger u.a. an der Seite ihres Wohngebäudes eine Aufschüttung vor. Um diese abzustützen, errichteten sie eine Steinmauer (Höhe zwischen 0,60 m und 1 m). Die Kläger beantragten unter Hinweis auf die Hanglage ihres Grundstücks eine baurechtliche Genehmigung der Mauer, die von der Beklagten versagt wurde. Die dagegen gerichtete Klage blieb ebenfalls erfolglos.

Die Mauer an der Grundstücksseite verstoße gegen die gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplans, der zum Zwecke der Durchlüftung und Durchgrünung des Baugebiets seitliche Einfriedungen aus dichtem Material (z.B. Mauern) nicht zulasse. Die Errichtung von Mauern (bis maximal 1,0 m) sei nach dem Bebauungsplan nur an der Vorder- und Rückseite der Grundstücke - auch zur Abstützung der in dieser Richtung verlaufenden Hanglage - erlaubt. Die Genehmigung einer seitlichen Mauer hingegen könnten die Kläger auch nicht ausnahmsweise verlangen. Zur sinnvollen Nutzung des seitlich nur leicht abfallenden Grundstücks habe es einer Aufschüttung nicht bedurft. Im Übrigen habe die Beklagte durch eine bereits gewährte Ausnahme für eine seitliche Stützmauer in einer Höhe von 0,40 m der Hängigkeit des Klägergrundstücks ausreichend Rechnung getragen.


VG Mainz, 20.03.2019 - Az: 3 K 615/18.MZ

Quelle: PM des VG Mainz


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Korrekte und ausführliche Bearbeitung. Begründung verständlich und umfangreich.
Peter Busch
Sehr schnelle und Kopete Beratung zu einem fairen Preis. Auch die anwaltliche Unterstützung verlief SEHR kompetent und professionell. Alles ...
Verifizierter Mandant