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Teilerfolg der Klage auf Auskunft über den Münchener Mietspiegel

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der 4. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hat entschieden, dass die Landeshauptstadt München dem Haus- und Grundbesitzerverein München bestimmte Daten zugänglich machen muss, die der Erstellung des Mietspiegels 2017 zugrunde liegen.

Die Auskunftspflicht betrifft nach der Entscheidung des Gerichts zum einen die anonymisierten Angaben über mehr als 30.000 Wohnungen, die bei den Mieterbefragungen als nicht mietspiegelrelevant eingestuft und daher bei der Ermittlung der durchschnittlichen Miethöhe nicht berücksichtigt worden waren.

Zum anderen muss die Stadt zu den insgesamt gut 3.000 Wohnungen, deren Daten am Ende für den Mietspiegel ausgewertet wurden, jeweils die errechnete Nettokaltmiete pro Quadratmeter und den zugehörigen Stadtbezirksteil bekannt geben. Das weitergehende Begehren des Klägers, die genaue Lage dieser Wohnungen mitzuteilen, wies das Gericht zurück.

In der mündlichen Verhandlung am 8. Mai 2019 war die grundsätzliche Frage erörtert worden, ob die gesetzliche Verpflichtung, Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten zu geben, die Behörden unter bestimmten Umständen auch zur Offenlegung personenbezogener Daten ermächtigt.

Das Gericht hatte die Rechtsauffassung erkennen lassen, dass das für amtliche Befragungen geltende Statistikgeheimnis strikt einzuhalten sei.

Die Kosten des Verfahrens wurden zu zwei Dritteln dem Kläger und zu einem Drittel der beklagten Landeshauptstadt auferlegt.

Gegen das Urteil des BayVGH können beide Beteiligte innerhalb eines Monats nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe einen Antrag auf Zulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht stellen.


VGH Bayern, 13.05.2019 - Az: 4 B 18.1515

Quelle: PM des VGH Bayern


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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