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Zulässigkeit eines individualvertraglich vereinbarten dauerhaften Kündigungsausschlusses

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein dauerhafter Ausschluss der ordentlichen Kündigung kann als Individualvereinbarung wirksam vereinbart werden.

Wie der BGH bereits entschieden hat, können die Vertragsparteien die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses im Wege der Individualvereinbarung auch für sehr lange Zeiträume ausschließen (vgl. BGH, 10.07.2013 - Az: VIII ZR 388/12; BGH, 13.10.2010 - Az: VIII ZR 98/10; BGH, 22.12.2003 - Az: VIII ZR 81/03).

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BGH, 08.05.2018 - Az: VIII ZR 200/17

ECLI:DE:BGH:2018:080518BVIIIZR200.17.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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