Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.086 Anfragen
Verletzung des Benachteiligungsverbots bei der Wohnungsvergabe
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Wohnungssuchender steht eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsmieten zu, wenn er aufgrund seiner ethnischen Herkunft nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wird (§ 21 Abs. 2 AGG).
Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter Interessensbekundungen für eine Wohnungsbesichtigung mit deutsch klingendem Namen eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung zugeschickt, jedoch türkisch klingenden Namen eine Absage erteilt. Dies ließ sich nachweisen, weil jeweils am selben Tag einer Absage weitere Interessensbekundungen mit erfundenen deutsch oder türkisch klingende Namen per E-Mail versendet wurden. Bis auf die unterschiedlichen Namen und Adressen waren die Bewerbungen identisch, das Absage- bzw. Zusageverhalten war immer gleich. Damit lag eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft vor, das durchgeführte Prüfverfahren mit weiteren Email-Bewerbungen ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich zulässig.
AG Hamburg-Barmbek, 03.02.2017 - Az: 811b C 273/15
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus stern.de
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...