Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.074 Anfragen

Verletzung des Benachteiligungsverbots bei der Wohnungsvergabe

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Wohnungssuchender steht eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsmieten zu, wenn er aufgrund seiner ethnischen Herkunft nicht zu einer Wohnungsbesichtigung eingeladen wird (§ 21 Abs. 2 AGG).

Im vorliegenden Fall hatte der Vermieter Interessensbekundungen für eine Wohnungsbesichtigung mit deutsch klingendem Namen eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung zugeschickt, jedoch türkisch klingenden Namen eine Absage erteilt. Dies ließ sich nachweisen, weil jeweils am selben Tag einer Absage weitere Interessensbekundungen mit erfundenen deutsch oder türkisch klingende Namen per E-Mail versendet wurden. Bis auf die unterschiedlichen Namen und Adressen waren die Bewerbungen identisch, das Absage- bzw. Zusageverhalten war immer gleich. Damit lag eine Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft vor, das durchgeführte Prüfverfahren mit weiteren Email-Bewerbungen ist in diesem Zusammenhang ausdrücklich zulässig.


AG Hamburg-Barmbek, 03.02.2017 - Az: 811b C 273/15

Dr. Rochus SchmitzMartin BeckerTheresia Donath

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus mdr Jump 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant