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Rauchen im Bett - grob fahrlässig?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Grob fahrlässig ist ein Verhalten, wenn der Schadensverursacher die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gröblich außer Acht lässt und das nicht beachtet, was unter den gegebenen Umständen jedem einleuchten müsste; sein Verhalten muss auch subjektiv unentschuldbar sein.
Gemessen an diesen Kriterien kann im konkreten Falle das Rauchen im Bett nicht als grob fahrlässig angesehen werden. Der Senat ist der Auffassung, dass das Rauchen im Bett nicht stets als grob fahrlässig anzusehen ist, sondern es auf die Umstände des Einzelfalls ankommt. Allerdings spricht vieles dafür, ein derartiges Verhalten im Zustande der Übermüdung, insbesondere als "Einschlafzigarette", als grob fahrlässig einzustufen. Die Gefahr, dass der Raucher dabei einschläft und die Zigarettenglut unbemerkt Textilien in Brand steckt, ist jedem einsichtig.
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