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Getrennte Rücklagen bei Mehrhausanlage

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es ist zulässig, für Mehrhausanlagen in der Gemeinschaftsordnung buchungstechnisch getrennte Rücklagen zu bilden, deren Verwendungszweck jeweils die Instandhaltung der einzelnen Gebäude ist.


BGH, 17.04.2015 - Az: V ZR 12/14

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