- Mietrecht
- Urteile
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 392.764 Anfragen
Rauchwarnmelder sind Gemeinschaftseigentum!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Rauchwarnmelder innerhalb einer Eigentumswohnung gehören zum Gemeinschaftseigentum, der Einbau kann somit mehrheitlich beschlossen werden. Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienen, sind nicht Gegenstand des Sondereigentums, selbst wenn sie sich im Bereich der im Sondereigentum stehenden Räume befinden (§ 5 Abs. 2 WEG).
Sofern ein Wohnungseigentümer jedoch bereits Rauchwarnmelder in seiner Wohnung installiert hat, so kann er nicht dazu verpflichtet werden neue, einheitliche Rauchwarnmelder einzubauen - dies ist auch nicht notwendig. Ein entsprechender Beschluss entspricht daher nicht der ordnungsgemäßen Verwaltung.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.764 Beratungsanfragen
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant
Perfekt, wie immer. Vielen Dank.
Olaf Sieradzki