Sofern eine Loggia durch Verglasung zu einem Wintergarten umgebaut wird, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, da das Erscheinungsbild der Fassade geändert wird. Es liegt bei einer solchen Maßnahme auch keine Modernisierung im Sinne des Mietrechts vor, sondern eine Umgestaltung.
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AG Berlin-Charlottenburg, 26.10.2012 - Az: 73 C 220/10
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