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Loggia verglast - bauliche Veränderung

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Sofern eine Loggia durch Verglasung zu einem Wintergarten umgebaut wird, handelt es sich um eine bauliche Veränderung, da das Erscheinungsbild der Fassade geändert wird. Es liegt bei einer solchen Maßnahme auch keine Modernisierung im Sinne des Mietrechts vor, sondern eine Umgestaltung.

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AG Berlin-Charlottenburg, 26.10.2012 - Az: 73 C 220/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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