Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 416.584 Anfragen

Adventskranz darf an die Wohnungstür

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Adventskranz darf von Wohnungseigentümern auch an der Wohnungsabschlusstür angebracht werden.

Hierbei handelt es sich nicht um eine erhebliche Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Aufhängen des Adventskranz um ein Brauchtum.

Das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme sieht in diesem Fall vor, dass die übrigen Wohnungseigentümer bestimmte Freiräume anerkennen.

Der in der Eigentümerversammlung zu TOP 2: "Einheitliche Gestaltung der Wohnungsaußentüren" gefaßte Beschluß wurde daher insoweit für ungültig erklärt, als jeder Wohnungseigentümer gehalten ist, auf das temporäre Anbringen von Dekorationen jeder Art an der Außenseite der Wohnungsabschlußtür zu verzichten.


LG Düsseldorf, 10.10.1989 - Az: 25 T 500/89


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Business Vogue 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Sehr gute Anwälte!!! Eine schnelle problemlose und ausführlich präzise Beratung. Kann ich nur weiterempfehlen! MfG
RJanson, Rodenbach
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant