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Kostenbeteiligung an Aufzugs- und Reinigungskosten auch ohne Nutzungsinteresse

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Kosten eines Aufzuges und der Reinigung von Treppenhäusern betreffen Einrichtungen des gemeinschaftlichen Gebrauchs und sind auch auf solche Teil- und Wohnungseigentümer umzulegen, die diese Einrichtungen nicht nutzen. Eine Freistellung nicht nutzender

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg

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