Ein Beschluss, nach dem sämtliche Warm- und Kaltwasserzähler bei der nächsten turnusmäßigen Abrechnung verplombt werden, ist durch das Gemeinschaftsanliegen der ordnungsgemäßen Erfassung des Verbrauchs gerechtfertigt.
Es handelt sich daher um keinen unzulässigen Eingriff in das Sondereigentum, vielmehr um einen Beschluss gemäß § 15 Abs. 2 WEG, mit welchem das Gemeinschaftsanliegen der ordnungsgemäßen Verbrauchserfassung sachgerecht geregelt wird. Eine Beschlusskompetenz der Gemeinschaft hierfür ist gegeben.
KG, 24.05.2004 - Az: 24 W 83/03
ECLI:DE:KG:2004:0524.24W83.03.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.249 Bewertungen)
Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt.
Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...