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Versorgungsleistungen bei Mietrückstand

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch dann, wenn sich der Mieter im laufenden Mietverhältnis im Verzug mit der Mietzinszahlung befindet, ist der Vermieter grundsätzlich nicht dazu berechtigt, von ihm zu erbringende Versorgungsleistungen einzustellen.


KG, 29.08.2005 - Az: 8 U 70/05


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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