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Waschmaschine und Wäschetrockner sind zulässige Nutzung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

In einer Neubauwohnung gehört es grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache, eine Waschmaschine und einen Wäschetrockner zu betreiben. Der Vermieter kann dies nicht verbieten. Etwas anders kann sich allenfalls bei konkreter anderslautender vertraglicher Vereinbarung ergeben.
Betriebsgeräusche, die von den Geräten ausgehen, sind hinzunehmen, solange sich der Mieter an die Ruhezeiten und das Rücksichtnahmegebot hält. Der Mieter ist seinerseits zudem verpflichtet, eine ständige optische bzw. akustische Überwachung der betriebenen Geräte sicherzustellen.


LG Freiburg, 10.12.2013 - Az: 9 S 60/13

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ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön

Verifizierter Mandant

Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank

Andreas Maier , Bad Säckingen