Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 406.632 Anfragen
Teppichklopfen kann nicht untersagt werden!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Vorliegend versuchte ein Bewohner eines Mehrfamilienhauses einer Nachbarin gerichtlich zu untersagen, in unmittelbarer Nähe der Wohnung des Klägers und des Balkons Teppiche, Matten und ähnliche Textilien auszuschütteln. Der Kläger scheiterte jedoch mit seinem Ansinnen, da es sich hierbei um unwesentliche Immission handelt. Dieses einmal in der Woche durchgeführte Ausschütteln ist hinzunehmen - auch wenn es sich um eine unangenehme Belästigung handelt, die nicht mehr zeitgemäß ist. Da die Immissionen (= Staubaufkommen) der alleine lebenden Nachbarin keinesfalls so umfangreich sein können, dass sie es verbietbare Immission i.S.d. § 906 BGB betrachtet werden können muss der Nachbar mit dem Ausklopfen leben.
AG Kassel, 16.05.1994 - Az: 432 C 1145/94
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Meine Fragen wurden alle beantwortet und ich bin sehr zufrieden. Vielen Dank dafür.
Verifizierter Mandant
Die Erstberatung war sehr umfassend und vor allem für einen juristischen Laien sehr verständlich formuliert. Ich habe Hinweise bekommen, in welchen ...