Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.051 Anfragen

Mieter in der Räum- und Streupflicht?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Verpflichtung des Vermieters, vor dem Haus Schnee zu räumen und bei Bedarf zu streuen kann mietvertraglich auf den Mieter abgewälzt werden.

Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Abwälzung in der Hausordnung erfolgt und der Mietvertrag auf diese verweist.

Als Mieter ist dies ohnehin insbesondere dann zu erwarten, wenn der Vermieter eine Vielzahl von Wohnungen hält und die Wahrnehmung des Winterdienstes durch den Vermieter nicht zu erwarten ist.

Im Fall der Abwälzung trifft den Vermieter nur noch eine Kontroll- und Überwachungspflicht ob der Mieter bzw. Hauswart die vertraglich übernommenen Sicherungsmaßnahmen tatsächlich durchführt.


LG Karlsruhe, 30.05.2006 - Az: 2 O 324/06

ECLI:DE:LGKARLS:2006:0530.2O324.06.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg