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Haustür nicht abgeschlossen - Versicherung zahlt nichts
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde die Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen, so kann dies im Einbruchsfall den Versicherungsschutz kosten. Ein grob fahrlässiges Handeln liegt zumindest dann vor, wenn die Wohnung über Nacht verlassen wurde und die Tür nicht abgeschlossen wurde.
LG Koblenz, 17.07.2006 - Az: 16 O 150/04
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