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Haustür nicht abgeschlossen - Versicherung zahlt nichts

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde die Haustür nur zugezogen und nicht abgeschlossen, so kann dies im Einbruchsfall den Versicherungsschutz kosten. Ein grob fahrlässiges Handeln liegt zumindest dann vor, wenn die Wohnung über Nacht verlassen wurde und die Tür nicht abgeschlossen wurde.


LG Koblenz, 17.07.2006 - Az: 16 O 150/04


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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