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Basketballkorb nicht nahe Wohngebieten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Da mit einer Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu rechnen ist, darf ein öffentlicher Basketballkorb nicht ohne weiteres in der Nähe von Wohngebieten angebracht werden.
Zudem ist mit einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Ruhebedürfnisses der Nachbarn zu rechnen, wenn diese nur rund 40 m entfernt wohnen.


VG Mainz - Az: 2 K 508/03.MZ; 2 K 509/03.MZ

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Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG

Sehr schnell und hilfreich geantwortet!! Herzlichen Dank und gerne wieder.

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