Da mit einer Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu rechnen ist, darf ein öffentlicher Basketballkorb nicht ohne weiteres in der Nähe von Wohngebieten angebracht werden.
Zudem ist mit einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Ruhebedürfnisses der Nachbarn zu rechnen, wenn diese nur rund 40 m entfernt wohnen.
VG Mainz - Az: 2 K 508/03.MZ; 2 K 509/03.MZ
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus SWR / ARD Buffet
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...