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Basketballkorb nicht nahe Wohngebieten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da mit einer Überschreitung der Lärmgrenzwerte zu rechnen ist, darf ein öffentlicher Basketballkorb nicht ohne weiteres in der Nähe von Wohngebieten angebracht werden.
Zudem ist mit einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Ruhebedürfnisses der Nachbarn zu rechnen, wenn diese nur rund 40 m entfernt wohnen.


VG Mainz - Az: 2 K 508/03.MZ; 2 K 509/03.MZ


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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