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Muss der Vermieter eine Wanne nach 30 Jahren ersetzen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nur weil eine Badewanne bereits 30 Jahre alt und schwer zu reinigen ist, muss der Vermieter diese nicht zwingend austauschen.

Im vorliegenden Fall war die Wanne bei Einzug bereits 20 Jahre alt, sodass der Mieter das sich künftig ergebende Problem im Vorfeld erkennen konnte.

Anmerkung AnwaltOnline:

Für den Fall, dass die Badewanne unbenutzbar oder nicht mehr säuberbar wird, ist ein Austausch durch den Vermieter vorzunehmen.


AG Coesfeld - Az: 4 C 535/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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