Schornsteinfeger und deren Mitarbeiter sind von jedem Bürger in das Haus zu lassen. Bei Verweigerung des Zutritts kann dieser ggf. auch mit körperlicher Gewalt durchgesetzt
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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