Die Verweigerung der Erteilung einer Baugenehmigung zur einheitlichen Festsetzung von Gebäudehöhen aus optischen Gründen ist rechtmäßig. Da im vorliegenden Fall ein schlüssiges städtebauliches Konzept vorlegen konnte muß sich ein Bauherr grundsätzlich danach richten.
Vorliegend hatte die Stadt Mainz ein Baugesuch vorerst zurückgestellt, da möglicherweise die "gemeinsame Gebäudehöhe" in dem Gebiet möglicherweise nicht eingehalten weren würde. Dies könnte die klare Linie der Bebauung zerstören und die sicherzustellende Blickbeziehung zum Dom unterbinden.
Dies sei laut Gericht ein ausreichender Grund, das Bauvorhaben zumindest nicht vorschnell zu genehmigen.
VG Mainz - Az: 7 L 1150/02.MZ
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)
Super
Verifizierter Mandant
Ich bin ehrlich, eigentlich bin ich recht skeptisch, was Online-Beratungs-Websites betrifft, aber ich habe dringend Rat in einer Angelegenheit ...