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Keine Haftung für Lawinen vom Dach

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Da es keine allgemeine Rechtspflicht für Hauseigentümer gibt, Passanten vor herabfallenden Schneemassen zu schützen, müssen diese nicht zwangsläufig für Schäden haften, die durch eine Schneelawine verursacht werden, die vom Dach ihres Hauses abgeht. Ist die Wetterlage bekannt, müssen Passanten damit rechnen, daß vom Dach Schnee herabfallen kann.


AG Erfurt - Az: 214 C 3799/98


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Jürgen Schwemmhuber, Landshut
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Simon, Mecklenburg Vorpommern