Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.382 Anfragen

Drohbrief an der Wohnungstür des Mieters rechtfertigt ein Schmerzensgeld!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anbringung eines für die Allgemeinheit einsehbaren Drohbriefes mit herabwürdigendem Inhalt an der Wohnungseingstür des Mieters stellt einen so schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Mieters dar.

In einem solchen Fall ist ein Schmerzensgeldanspruch gerechtfertigt. Im zu entscheidenen Fall sprach das Gericht dem Betroffenen DM 900,- - also ca. € 450,00 zu.


AG Kiel, 09.09.1999 - Az: 106 C 488/98

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus 3Sat

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant