Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.938 Anfragen

Prostitution ist auch in Wohngebieten erlaubt

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die sog Wohnungsprostitution stellt eine gewerbliche Nutzung dar, die im Mischgebiet nicht generell unzulässig ist.

Eine Gemeinde kann die mit der Wohnungsprostitution verbundene "Anhangskriminalität" und den "Menschenhandel" nicht dadurch effektiv bekämpfen, daß sie die Wohnungsprostitution mit dem baurechtlichen Institut der Nutzungsuntersagungen aus einem Mischgebiet in ein Gewerbegebiet verdrängt.

Ein solches Verbot ist unzulässig, wenn die Betroffene kein Bordell betreibt. Prostitution in der Wohnung ist in diesem Fall eine zumutbare Störung der Nachbarschaft.


VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - Az: 8 S 1987/96

ECLI:DE:VGHBW:1996:0809.8S1987.96.0A

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant