Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 403.045 Anfragen
Satellitenschüssel auf dem Balkon versteckt - zulässig?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde von einem Wohnungsmieter eine Satellitenschüssel auf seinem Balkon aufgestellt, die von außen nicht sichtbar ist, so liegt keine optische Beeinträchtigung des Wohnhauses vor. Somit kann der Vermieter auch nicht die Beseitigung der Satellitenschüssel verlangen. Es liegt in diesem Falle nämlich keine Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters vor. Der Verweis des Vermieters auf den vorhandenen Breitbandkabelanschluss ging ins Leere - dessen Vorhandensein spielte schlichtweg keine Rolle.
AG Siegen, 22.06.1999 - Az: 13 C 358/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)
Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beratung! Auch Rückfragen wurden umgehend beantwortet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Sache (Rücktritt vom ...