Satellitenschüssel auf dem Balkon versteckt - zulässig?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde von einem Wohnungsmieter eine Satellitenschüssel auf seinem Balkon aufgestellt, die von außen nicht sichtbar ist, so liegt keine optische Beeinträchtigung des Wohnhauses vor. Somit kann der Vermieter auch nicht die Beseitigung der Satellitenschüssel verlangen. Es liegt in diesem Falle nämlich keine Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters vor. Der Verweis des Vermieters auf den vorhandenen Breitbandkabelanschluss ging ins Leere - dessen Vorhandensein spielte schlichtweg keine Rolle.
AG Siegen, 22.06.1999 - Az: 13 C 358/99
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Merkur.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
Hervorragende Beratung. Das Antwortschreiben war ausführlich, völlig ausreichend und zudem so empathisch, als wäre man persönlich in der Kanzlei ...
Dr. Peter Leithoff , Mainz
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.