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Gebühren fürs Kabel nach Auszug weiterbezahlt

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat ein Vormieter nach Auszug versehentlich die Gebühren für das Kabelfernsehen weiterbezahlt, so steht ihm kein Erstattungsanspruch gegenüber dem den Anschluß in dieser Zeit nutzenden Nachmieter zu.


AG Leipzig - Az: 12 C 312/00

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Natalie Reil, Landshut