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Gebühren fürs Kabel nach Auszug weiterbezahlt
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat ein Vormieter nach Auszug versehentlich die Gebühren für das Kabelfernsehen weiterbezahlt, so steht ihm kein Erstattungsanspruch gegenüber dem den Anschluß in dieser Zeit nutzenden Nachmieter zu.
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Mit herzlichen Grüßen
Dirk Beller
Verifizierter Mandant
Sehr gute Beratung danke.
Wirklich Zeit genommen bei der Analyse und nicht nur 2 Sätze was man nicht versteht.
Vielen lieben Dank
Andreas Maier , Bad Säckingen