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Schönheitsreparaturen - Fristbeginn vor Mietbeginn?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall wollte der Vermieter die Schönheitsreparaturen in der Form auf den Mieter abwälzen, daß die Fristen zur Durchführung bereits mit dem Zeitpunkt der letzten Durchführung beginnen sollten - unabhängig vom Mietbeginn. Da in der Folge auch vorvertragliche Abnutzungszeiträume betroffen wären und die Frist auch kurz nach Vertragsbeginn abgelaufen sein könnte, lag hier jedoch eine unangemessene Benachteiligung vor. Die Klausel war daher ungültig.


AG Berlin-Pankow/Weißensee, 14.02.2007 - Az: 100 C 461/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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