Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.086 Anfragen
Betriebskostenabrechnung - Gesamtkosten angeben?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Vermieter, der ein Dienstleistungsunternehmen (Hausmeisterdienst) für mehrere Häuser einer Wirtschaftseinheit beauftragt hat und vom Dienstleister für jedes Haus gesonderte Rechnungen erhält, ist bei der Betriebskostenabrechnung nur zur Angabe des Rechnungsbetrags für das jeweilige Haus verpflichtet.
Wenn bereits das Hauswartunternehmen - wie hier - eine gesonderte Rechnung für jede Wohneinheit erstellt, braucht der Vermieter selbstverständlich nur den sich daraus ergebenden Betrag anzugeben und nicht, welche Gesamtkosten auf die gesamte Wirtschaftseinheit entfallen. Es liegt dann schon keine Umrechnung durch den Vermieter vor, wenn er den seitens des jeweiligen Leistungserbringers für die der Abrechnung zugrunde liegende Wohneinheit ermittelten Rechnungsbetrag lediglich weitergibt.
Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.