Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.862 Anfragen
Was fällt unter die Hausmeisterkosten?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Hausreinigung oder Gartenpflege, die im Mietvertrag üblicherweise als eigene umlagefähige Positionen vereinbart werden, können auch als Hausmeisterkosten abgerechnet werden, wenn sie nicht als eigene Betriebskostenpositionen vereinbart worden sind. Zu den umlagefähigen Aufgaben eines Hausmeisters gehören als typische, üblicherweise anfallende körperlichen Arbeiten Hausreinigung, Treppenreinigung, Straßenreinigung einschließlich der Schneeräumung, Gartenpflege und Bedienung der Heizungs- und Warmwasseranlage und des Fahrstuhls. Für diese Arbeiten ist es somit nicht zwingend erforderlich, dass diese als eigener Kostenpunkt der Betriebskosten vereinbart werden. Natürlich können diese Punkte auch gesondert angesetzt werden - nur doppelt abgerechnet werden dürfen sie nicht!
Nicht umlagefähig weil nicht zur Tätigkeit eines Hauswarts gehörig sind in diesem Zusammenhang die Durchführung von Instandsetzungsarbeiten und Reparaturarbeiten (z.B. Ersatz defekter Glühbirnen als Instandhaltungsarbeit).
AG Münster, 16.10.2012 - Az: 7 C 4687/11
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus Computerwoche
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.258 Bewertungen)
Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.