Verbrauchserfassung, wenn Eichzeitraum abgelaufen ist?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine verbindliche Erfassung des Verbrauchs unter Verwendung von ungeeichten Zählern ist nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, daß der Eichzeitraum abgelaufen ist da derartige Zähler gem. Eichgesetz nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt werden dürfen. Dies betrifft auch die Energie- und Wasserzähler in einer Wohnanlage.
BayObLG, 23.03.2005 - Az: 2Z BR 236/04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Chip.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!