Verbrauchserfassung, wenn Eichzeitraum abgelaufen ist?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine verbindliche Erfassung des Verbrauchs unter Verwendung von ungeeichten Zählern ist nicht möglich. Dies gilt auch für den Fall, daß der Eichzeitraum abgelaufen ist da derartige Zähler gem. Eichgesetz nicht im geschäftlichen Verkehr genutzt werden dürfen. Dies betrifft auch die Energie- und Wasserzähler in einer Wohnanlage.
BayObLG, 23.03.2005 - Az: 2Z BR 236/04
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!