Im vorliegenden Fall ging es um den Bau eines Studentenwohnheims mit 48 Apartments.
Ein Nachbar legte gegen die Baugenehmigung Widerspruch ein, da sich das Wohnheim seiner Meinung nach nicht in die Umgebung einfüge, die Methode zur Erreichung einer ausreichenden Tragfähigkeit durch das Rammen von Pfählen in den Grund sei gem. Informationen aus dem Netz fragwürdig zudem habe kürzlich in der Nähe ein Erdrutsch stattgefunden.
Vor Gericht scheiterte der Nachbar.
Die Genehmigung verletze dem Nachbarn gegenüber nicht das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot.
Ein Nachbar legte gegen die Baugenehmigung Widerspruch ein, da sich das Wohnheim seiner Meinung nach nicht in die Umgebung einfüge, die Methode zur Erreichung einer ausreichenden Tragfähigkeit durch das Rammen von Pfählen in den Grund sei gem. Informationen aus dem Netz fragwürdig zudem habe kürzlich in der Nähe ein Erdrutsch stattgefunden.
Vor Gericht scheiterte der Nachbar.
Die Genehmigung verletze dem Nachbarn gegenüber nicht das bauplanungsrechtliche Rücksichtnahmegebot.
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VG Koblenz, 27.12.2011 - Az: 1 L 1098/11.KO
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
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