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Wohnung muss nicht an den neuesten Stand der Technik angepasst werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei einem 1956 errichteten Haus stellt eine aus heutiger Sicht unzureichende Wärmedämmung keinen Mangel dar - der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Wohnung laufend

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LG Waldshut-Tiengen, 09.06.2004 - Az: 2 S 139/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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