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Stellplatzmietvertrag und Wohnraummietvertrag - getrennte Verträge?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn für eine Wohnung und einen Stellplatz zwei verschiedene Mietverträge mit unterschiedlichen Kündigungsfristen vorliegen, so kann regelmäßig angenommen werden, dass die Verträge rechtlich selbstständig sind. Daher kann der Stellplatzvertrag auch eigenständig gekündigt werden.
Ein anderes gilt nur dann, wenn die tatsächliche Vermutung der rechtlichen Selbständigkeit durch besondere Umstände widerlegt werden kann, so dass angenommen werden kann, dass die Mietverhältnisse über die Wohnung und den Stellplatz nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche Einheit bilden sollen. Dies kann z.B. dann angenommen werden, wenn sich Wohnung und Stellplatz auf demselben Grundstück befinden.


BGH, 04.06.2013 - Az: VIII ZR 422/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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