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Kein Umlagenausfallwagnis per Mietvertrag!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Soll ein Mieter mittels mietvertraglicher Vereinbarung verpflichtet werden, auf die jährlichen Betriebs- und Heizkosten laut Jahresabrechnung ein Umlagenausfallwagnis von 2 % zu entrichten, so ist dies eine unangemessene Benachteiligung. Eine solche Klausel ist daher unwirksam.


LG Trier, 15.10.2007 - Az: 11 O 258/07


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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