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Mietpreisüberhöhung - Rückzahlungsanspruch

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei rügeloser Zahlung des Mietzinses über einen längeren Zeitraum (hier: sechs Jahre) ist ein etwaiger Rückzahlungsanspruch wegen einer Mietpreisüberhöhung verwirkt.


LG Frankfurt/Main - Az: 2/11 S 104/99

Quelle: Grundeigentum, 1 / 00, S. 58

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