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Kautionszahlung ist vom Mieter nachzuweisen

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Streitfall muß der Mieter beweisen, daß die zurückgeforderte Kaution auch tatsächlich geleistet wurde. Dies kann mittels Quittungen, Überweisungsbelegen etc. erfolgen.


AG Hamburg-Barmbek, 25.07.2005 - Az: 812 C 322/03


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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