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Makler als Vertreter im Zwangsversteigerungsverfahren

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Immobilienmakler sind nicht befugt, einen Gläubiger als Beteiligten im Sinne von § 9 ZVG in einem gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahren zu vertreten. Die Befugnis, Bieter zu vertreten, bleibt davon unberührt.


BGH, 20.01.2011 - Az: I ZR 122/09

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