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Badezimmertür und Backofentemperatur als Minderungsgründe?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine nur unerhebliche Minderung des Mietgebrauchs ist gegeben, wenn sich die Badezimmertür nicht abschließen lässt und die Temperatur des Backofens nicht geregelt werden kann.

Wenn der Herd im Übrigen funktionstüchtig ist, stellt allein die fehlende Nutzbarkeit des Backofens keinen erheblichen Mangel dar.

Diese Mängel berechtigen nicht zu einer Mietminderung bzw. Minderung der Nutzungsentschädigung nach Mietvertragskündigung.


AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.02.2013 - Az: 21 C 192/11

ECLI:DE:AGBETK:2013:0215.21C192.11.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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