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Badezimmertür und Backofentemperatur als Minderungsgründe?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine nur unerhebliche Minderung des Mietgebrauchs ist gegeben, wenn sich die Badezimmertür nicht abschließen lässt und die Temperatur des Backofens nicht geregelt werden kann.

Wenn der Herd im Übrigen funktionstüchtig ist, stellt allein die fehlende Nutzbarkeit des Backofens keinen erheblichen Mangel dar.

Diese Mängel berechtigen nicht zu einer Mietminderung bzw. Minderung der Nutzungsentschädigung nach Mietvertragskündigung.


AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.02.2013 - Az: 21 C 192/11

ECLI:DE:AGBETK:2013:0215.21C192.11.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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