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Angezeigte Mängel darf der Vermieter auch begutachten!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Vermieter ist dazu berechtigt, bei einer vom Mieter gemachten Mängelanzeige (vorliegend: Heizungsausfall und Schimmelbefall in Wohnzimmer und Küche), die Schäden persönlich zu besichtigen, damit er eine Entscheidung über die Art der Mangelbeseitigung treffen kann.
Verweigert der Mieter dem Vermieter dieses Recht, in dem er dem Vermieter (sowie im vorliegenden Fall auch beauftragten Handwerkern) unberechtigt den Zugang zur Wohnung verwehrt, so verliert der Mieter sein Minderungsrecht.

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LG Berlin, 15.10.2013 - Az: 63 S 626/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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