Im zu entscheidenden Fall war ein Mieter mit dem Bad nicht mehr zufrieden. Es wurde bemängelt, dass die Silikonverfugung der Badewanne an mehreren Stellen großflächig schwarze Spak- und Schimmelbildung aufwies, zahlreiche Wandfliesen Haarrisse hatten und sich ebensolche auch auf dem Fußboden und am Waschbecken befanden. Daher minderte der Mieter den Mietzins.
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AG Hamburg-Altona, 30.04.2007 - Az: 314a C 72/06
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