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Haarrisse im Bad als Mietmangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war ein Mieter mit dem Bad nicht mehr zufrieden. Es wurde bemängelt, dass die Silikonverfugung der Badewanne an mehreren Stellen großflächig schwarze Spak- und Schimmelbildung aufwies, zahlreiche Wandfliesen Haarrisse hatten und sich ebensolche auch auf dem Fußboden und am Waschbecken befanden. Daher minderte der Mieter den Mietzins.

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Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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