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Haarrisse im Bad als Mietmangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war ein Mieter mit dem Bad nicht mehr zufrieden. Es wurde bemängelt, dass die Silikonverfugung der Badewanne an mehreren Stellen großflächig schwarze Spak- und Schimmelbildung aufwies, zahlreiche Wandfliesen Haarrisse hatten und sich ebensolche auch auf dem Fußboden und am Waschbecken befanden. Daher minderte der Mieter den Mietzins.

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AG Hamburg-Altona, 30.04.2007 - Az: 314a C 72/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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