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Haarrisse im Bad als Mietmangel!

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im zu entscheidenden Fall war ein Mieter mit dem Bad nicht mehr zufrieden. Es wurde bemängelt, dass die Silikonverfugung der Badewanne an mehreren Stellen großflächig schwarze Spak- und Schimmelbildung aufwies, zahlreiche Wandfliesen Haarrisse hatten und sich ebensolche auch auf dem Fußboden und am Waschbecken befanden. Daher minderte der Mieter den Mietzins.

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AG Hamburg-Altona, 30.04.2007 - Az: 314a C 72/06


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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