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Verschattung durch Bäume als Mietmangel

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Im vorliegenden Fall ging es um eine Mietminderung, die die Mieter u.a. damit begründeten, dass das 55 qm große Wohnzimmer, das mit einer breiten Fensterfront ausgestattet war, die bis zum Fußboden reicht, durch den vorhandenen Baubestand derart stark verdunkelt sei, dass auch tagsüber das Zimmer nur mit elektrischem Licht nutzbar ist. Bei Vertragsabschluss sei nicht vorhersehbar gewesen, dass der auf dem Grundstück vorhandene Baumbestand in seinem Wuchs nicht kontrolliert werde und zu einer derartigen Verdunklung der Wohnung führen würde.

Das Gericht war der Ansicht, dass die starke Verschattung und Verdunklung des großen Wohnzimmers durch den vorhandenen Baumbestand einen Mangel der Mietsache darstellt. Da das Wohnzimmer unstreitig mit einer besonders breiten bis zum Boden reichenden Fensterfront ausgestattet ist, die bei Mietbeginn den vollen Lichteinfall auch ohne jegliche Behinderung zuließ, konnten die Mieter davon ausgehen, dass dieser vermietete Zustand auch während des Mietverhältnisses durch Beschneidungen des im Zeitpunkt des Mietbeginns noch kleineren Bewuchses erhalten werde.

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