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Wohnung darf keine Baustelle sein!
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Im vorliegenden wurden nach Einzug in die Mietwohnung noch Bauarbeiten und die Wohnung wies eine ganze Reihe von Mängeln auf:
- keine Klingel vorhanden
- Heizung und Wasserversorgung zeitweise unterbrochen
- Mülltonnen und Grundstück mit Bauschutt überfüllt
- Terrasse war nicht nutzbar
- Wohnungstür wegen fehlender Wand nicht abschließbar
- Briefkasten defekt
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