Da viele Betriebskostenarten entsprechend der Wohnfläche anteilig auf die Mieter des Hauses verteilt werden, ändert sich mit der neu ermittelten Quadratmeterzahl auch die Höhe der kalten Betriebskosten, die vom Mieter anteilig bezahlt werden müssen. Dies gilt jedoch erst ab der auf die Nachmessung folgenden Betriebskostenabrechnung.