- Mietrecht
- Tipps
Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 397.249 Anfragen
Tiere füttern
Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Es gehört zur vertragsgemässen Nutzung einer Wohnung bzw. eines Balkons, im Winter Singvögel zu füttern. Dies umfaßt das Ausstreuen von Vogelfutter und das Aufhängen eines Vogelhäuschens oder einer Futterglocke. Der Vermieter kann dieses weder beanstanden noch verbieten.
Es ist jedoch grundsätzlich untersagt, Tauben zu füttern. Dies kann der Vermieter auch ausdrücklich verbieten, da von Tauben Verunreinigungen und Gesundheitsgefahren ausgehen. Ebenfalls kann das Füttern fremder Katzen vom Vermieter verboten werden. Einem Mieter, der sich nicht an diese Verbote hält, kann eine Abmahnung erteilt werden - im Extremfall ist auch eine Kündigung möglich. Hierbei muß aber das Verhalten des Mieters berücksichtig werden - das Füttern fremder Katzen über einen Zeitraum von zwei Wochen war bei einer Mietzeit von 35 Jahren nicht zulässig (LG Hamburg - Az: 307 S 2/01).
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.249 Beratungsanfragen
Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant